NEUE FÖRDERBEDINGUNGEN für die Gebäudesanierung und bei Neubauten ab dem 28.7.2022
Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Gebäudeförderung attraktiver zu gestalten. Ein zentraler Punkt dabei: Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien werden unter dem gemeinsamen Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Die Investitionsanreize sollen entscheidend dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu erreichen.
Der Ukraine-Krieg hat die Abhängigkeit Deutschlands von russischem Gas und Öl verdeutlicht und damit den Klimaschutzzielen der Bundesregierung zusätzliche Bedeutung verliehen.
Die Bundesregierung hat daher die aktuelle Situation zum Anlass genommen, die Sanierungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude, wie angekündigt, neu zu ordnen.
Ein Teil der neuen Förderbedingungen gilt ab dem 28. Juli. Im Herbst 2022 werden einige weitere Änderungen eingeführt.
Quelle: „Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz“ im Juli 2022
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
- Die Fördersätze werden abgesenkt, verbleiben aber auf hohem Niveau
- Das Zuschussportal der KfW wird geschlossen
- Einstellung jeglicher Förderung fossiler Heizungen
- Kreditförderung für Einzelmaßnahmen bei der KfW wird abgeschaltet
- Einstellung jeglicher Förderung fossiler Heizungen
Quelle: „Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz“ im Juli 2022
Hier bekommen Sie Infos zum Thema
Diese FAQ mit Stand 27.07.2022 entsprechen dem einheitlichen Verständnis des BMWK sowie der beiden Durchführer KfW und BAFA zur Auslegung und Anwendung der BEG-Richtlinien zu dem als „Stand: …“ bezeichneten Zeitpunkt. Die FAQ dienen dabei der Erläuterung der BEG-Richtlinien insbesondere zu Auslegungsfragen in Grenzbereichen der Förderfähigkeit bzw. des Umfangs der Förderung. Die FAQ sollen damit potentiellen Investorinnen und Investoren hinsichtlich dieser Zweifelsfälle helfen, die Förderangebote der BEG besser zu verstehen und die Relevanz der BEG für das eigene Investitionsvorhaben besser abschätzen zu können.
Das ist der Link zur Seite: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude kontinuierlich weiter.
Das ist der Link zur Seite: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/?redirect=621184
Förderprogramm im Überblick
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.
Das ist der Link zur Seite: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html;jsessionid=497E05ACDFAACB6879D3E3AB29511F23.1_cid378
Das sind die neuen Födersätze
Standard
Maximum
Einzelmaßnahmen Zuschuss
Zuschuss
Heizung stausch
Effiziente Wärmepumpe
Maximaler Fördersatz
10 %
10 %
20 %
EE-Hybrid mit Biomasseheizung
20 %
10 %
5 %
35 %
25 %
10 %
5 %
40 %
Quelle: „Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz“ im Juli 2022