BEG-Förderung für Pelletheizungen
Zum 21. Juli 2026 werden die Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM, angepasst. Hier erhalten Sie einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Änderungen für Pelletheizungen, Pelletlager und Fördersysteme.
Bitte beachten Sie: Die veröffentlichten Eckpunkte stehen derzeit noch unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch die endgültige Förderrichtlinie. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen.
Wichtige Übergangsregelung
Liegt bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag vor, kann der Förderantrag noch bis zum 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr zu den bisherigen Bedingungen gestellt werden.
Ab dem 21. Juli 2026 können wieder neue Bestätigungen erstellt und Anträge nach den neuen Förderbedingungen gestellt werden.
Die wichtigsten Förderwerte im Überblick
Die Grundförderung bleibt bestehen. Änderungen gibt es insbesondere beim Klimageschwindigkeitsbonus, beim Einkommensbonus und bei den maximal berücksichtigten förderfähigen Kosten.
Was bleibt bestehen?
- Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent.
- Grundförderung und mögliche Bonusförderungen können miteinander kombiniert werden.
- Die allgemeine Obergrenze liegt bei maximal 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
- Für bestimmte selbstnutzende Eigentümer sind bis zu 80 Prozent möglich.
Was ändert sich?
- Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt zunächst 16 Prozent.
- Der Einkommensbonus wird neu gestaffelt.
- Für die erste Wohneinheit gelten zunächst 28.000 Euro als Förderhöchstbetrag.
- Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen.
Klimageschwindigkeitsbonus
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird weiterhin gewährt, sinkt jedoch schrittweise. Ob der Bonus im konkreten Fall genutzt werden kann, hängt unter anderem von der vorhandenen Heizungsanlage, der Gebäudenutzung und den persönlichen Voraussetzungen ab.
| Zeitraum | Bonus |
|---|---|
| 21.07.2026 bis 31.01.2027 | 16 % |
| 01.02.2027 bis 31.07.2027 | 12 % |
| 01.08.2027 bis 31.01.2028 | 8 % |
| 01.02.2028 bis 31.07.2028 | 4 % |
| Ab 01.08.2028 | 0 % |
Der neue Einkommensbonus
Selbstnutzende Eigentümer können abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen einen zusätzlichen Einkommensbonus beantragen.
Förderfähige Kosten bei Wohngebäuden
Die folgenden Beträge sind nicht die ausgezahlten Zuschüsse. Sie stellen die Höchstbeträge dar, auf die der jeweils zutreffende Fördersatz angewendet wird.
| Wohneinheit | Förderfähige Kosten |
|---|---|
| Erste Wohneinheit | 28.000 € |
| Zweite bis sechste Wohneinheit | je 15.000 € |
| Ab der siebten Wohneinheit | je 8.000 € |
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und anschließend halbjährlich um jeweils 750 Euro.
Pelletlager und Fördertechnik
Bei einem Fördervorhaben sollte nicht nur die neue Pelletheizung betrachtet werden. Auch das Pelletlager, die Austragung und die Zuführung zur Heizungsanlage müssen frühzeitig in die Gesamtplanung einbezogen werden.
Ob ein Pelletsilo, Saugsystem, Förderschnecken, Austragungssysteme oder weitere Komponenten im konkreten Vorhaben als förderfähige Kosten anerkannt werden können, richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen.
Unser Hinweis: Lassen Sie die Zuordnung der Komponenten vor der Bestellung durch das zuständige Fachunternehmen beziehungsweise einen Energieeffizienz-Experten prüfen und dokumentieren.
So gehen Sie bei einem Fördervorhaben vor
Vorhaben planen
Stimmen Sie Heizungsanlage, Pelletlager und notwendige Fördertechnik frühzeitig miteinander ab.
Förderfähigkeit prüfen
Lassen Sie prüfen, welche Komponenten und Kosten im konkreten Vorhaben berücksichtigt werden können.
Förderantrag stellen
Lassen Sie die erforderliche Bestätigung erstellen und reichen Sie den Antrag über das zuständige KfW-Portal ein.
Häufige Fragen
Erhalte ich automatisch 80 Prozent Förderung?
Nein. Die allgemeine Obergrenze beträgt 70 Prozent. Bis zu 80 Prozent sind nur für bestimmte selbstnutzende Eigentümer möglich, die die entsprechenden Einkommensvoraussetzungen erfüllen.
Sind 28.000 Euro der ausgezahlte Zuschuss?
Nein. Die 28.000 Euro sind der Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Kosten für die erste Wohneinheit. Auf diesen Betrag wird der individuelle Fördersatz angewendet.
Kann ich das Pelletlager zuerst bestellen?
Die Bestellung sollte nicht ohne vorherige Prüfung des Förderverfahrens erfolgen. Klären Sie den Ablauf und die mögliche Förderfähigkeit deshalb vorab mit dem Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten.
Sie planen ein Pelletlager?
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Planung des passenden Pelletlagers sowie der geeigneten Austragungs- und Fördertechnik.
Stand: Juli 2026
Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine verbindliche Förder-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien, technischen Anforderungen und offiziellen Unterlagen. Die Förderung ist von der Verfügbarkeit der Bundesmittel abhängig. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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