Aktualisiert im Juli 2026

BEG-Förderung für Pelletheizungen

Zum 21. Juli 2026 werden die Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM, angepasst. Hier erhalten Sie einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Änderungen für Pelletheizungen, Pelletlager und Fördersysteme.

Bitte beachten Sie: Die veröffentlichten Eckpunkte stehen derzeit noch unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch die endgültige Förderrichtlinie. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen.

Wichtige Übergangsregelung

Liegt bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag vor, kann der Förderantrag noch bis zum 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr zu den bisherigen Bedingungen gestellt werden.

Ab dem 21. Juli 2026 können wieder neue Bestätigungen erstellt und Anträge nach den neuen Förderbedingungen gestellt werden.

Die wichtigsten Förderwerte im Überblick

Die Grundförderung bleibt bestehen. Änderungen gibt es insbesondere beim Klimageschwindigkeitsbonus, beim Einkommensbonus und bei den maximal berücksichtigten förderfähigen Kosten.

30 % Grundförderung für eine förderfähige klimafreundliche Heizungsanlage
16 % Klimageschwindigkeitsbonus ab dem 21. Juli 2026 bei erfüllten Voraussetzungen
28.000 € Förderfähige Kosten als Höchstbetrag für die erste Wohneinheit
bis 80 % Maximaler Fördersatz für bestimmte selbstnutzende Eigentümer

Was bleibt bestehen?

  • Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent.
  • Grundförderung und mögliche Bonusförderungen können miteinander kombiniert werden.
  • Die allgemeine Obergrenze liegt bei maximal 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
  • Für bestimmte selbstnutzende Eigentümer sind bis zu 80 Prozent möglich.

Was ändert sich?

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt zunächst 16 Prozent.
  • Der Einkommensbonus wird neu gestaffelt.
  • Für die erste Wohneinheit gelten zunächst 28.000 Euro als Förderhöchstbetrag.
  • Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen.

Klimageschwindigkeitsbonus

Der Klimageschwindigkeitsbonus wird weiterhin gewährt, sinkt jedoch schrittweise. Ob der Bonus im konkreten Fall genutzt werden kann, hängt unter anderem von der vorhandenen Heizungsanlage, der Gebäudenutzung und den persönlichen Voraussetzungen ab.

Zeitraum Bonus
21.07.2026 bis 31.01.2027 16 %
01.02.2027 bis 31.07.2027 12 %
01.08.2027 bis 31.01.2028 8 %
01.02.2028 bis 31.07.2028 4 %
Ab 01.08.2028 0 %

Der neue Einkommensbonus

Selbstnutzende Eigentümer können abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen einen zusätzlichen Einkommensbonus beantragen.

40 % Bonus bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro
30 % Bonus bei einem Haushaltsjahreseinkommen über 30.000 bis 40.000 Euro
10 % Bonus bei einem Haushaltsjahreseinkommen über 40.000 bis 50.000 Euro
10.000 € einmaliger Familienzuschlag bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt

Förderfähige Kosten bei Wohngebäuden

Die folgenden Beträge sind nicht die ausgezahlten Zuschüsse. Sie stellen die Höchstbeträge dar, auf die der jeweils zutreffende Fördersatz angewendet wird.

Wohneinheit Förderfähige Kosten
Erste Wohneinheit 28.000 €
Zweite bis sechste Wohneinheit je 15.000 €
Ab der siebten Wohneinheit je 8.000 €

Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und anschließend halbjährlich um jeweils 750 Euro.

Pelletlager und Fördertechnik

Bei einem Fördervorhaben sollte nicht nur die neue Pelletheizung betrachtet werden. Auch das Pelletlager, die Austragung und die Zuführung zur Heizungsanlage müssen frühzeitig in die Gesamtplanung einbezogen werden.

Ob ein Pelletsilo, Saugsystem, Förderschnecken, Austragungssysteme oder weitere Komponenten im konkreten Vorhaben als förderfähige Kosten anerkannt werden können, richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen.

Unser Hinweis: Lassen Sie die Zuordnung der Komponenten vor der Bestellung durch das zuständige Fachunternehmen beziehungsweise einen Energieeffizienz-Experten prüfen und dokumentieren.

So gehen Sie bei einem Fördervorhaben vor

1

Vorhaben planen

Stimmen Sie Heizungsanlage, Pelletlager und notwendige Fördertechnik frühzeitig miteinander ab.

2

Förderfähigkeit prüfen

Lassen Sie prüfen, welche Komponenten und Kosten im konkreten Vorhaben berücksichtigt werden können.

3

Förderantrag stellen

Lassen Sie die erforderliche Bestätigung erstellen und reichen Sie den Antrag über das zuständige KfW-Portal ein.

Häufige Fragen

Erhalte ich automatisch 80 Prozent Förderung?

Nein. Die allgemeine Obergrenze beträgt 70 Prozent. Bis zu 80 Prozent sind nur für bestimmte selbstnutzende Eigentümer möglich, die die entsprechenden Einkommensvoraussetzungen erfüllen.

Sind 28.000 Euro der ausgezahlte Zuschuss?

Nein. Die 28.000 Euro sind der Höchstbetrag der berücksichtigungsfähigen Kosten für die erste Wohneinheit. Auf diesen Betrag wird der individuelle Fördersatz angewendet.

Kann ich das Pelletlager zuerst bestellen?

Die Bestellung sollte nicht ohne vorherige Prüfung des Förderverfahrens erfolgen. Klären Sie den Ablauf und die mögliche Förderfähigkeit deshalb vorab mit dem Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten.

Sie planen ein Pelletlager?

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Planung des passenden Pelletlagers sowie der geeigneten Austragungs- und Fördertechnik.

Stand: Juli 2026

Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine verbindliche Förder-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien, technischen Anforderungen und offiziellen Unterlagen. Die Förderung ist von der Verfügbarkeit der Bundesmittel abhängig. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

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