ENplusZertifizierte Pellethändler und Pelletproduzenten

ENplus-zertifizierte Pellethändler und Pelletproduzenten in Deutschland

Der Weg zum zertifizierten ENplus-Pelletproduzenten besteht aus 4 Schritten. 

Bitte beachten:
Beim Zukauf fremder Ware und bei Kleinlieferungen ≤ 20 t an Verbraucher ist zusätzlich eine Zertifizierung als Händler notwendig.

Auswahl einer gelisteten Inspektionsstelle und Abschließen eines Vertrags mit dieser.
Der ausgefüllte & unterschriebene Antrag wird mit allen geforderten Anlagen an info@enplus-pellets.de gesendet.

Nach Antragsprüfung setzt sich das DEPI mit dem Antragsteller in Verbindung und sendet einen Zertifizierungsvertrag zu. Ein Termin für die Erstinspektion wird mit dem jeweils verantwortlichen Auditor vereinbart. Dieser führt im Auftrag des DEPI eine Erstinspektion einschließlich aller genutzten Betriebsstätten (Lager, Absackstationen) durch.

Das DEPI bewertet den Inspektionsbericht und sendet dem Antragssteller spätestens nach einem Monat den Konformitätsbericht zu, in dem die Übereinstimmung mit den ENplus-Anforderungen dokumentiert werden. Das DEPI schließt bei einer positiven Konformitätsentscheidung einen Lizenzvertrag mit dem Antragssteller. Nach fachlicher Bewilligung des Antrags weist das DEPI dem Antragsteller seine individuelle ENplus-Identifikationsnummer zu, mit der das Zertifizierungs- und Qualitätszeichen bis zum Ablauf der dreijährigen Zertifizierungsperiode genutzt werden kann. Eine Verlängerung erfolgt automatisch bei Erfüllung der Anforderungen der ENplus-Zertifizierung bei der sogenannten Rezertifizierung im dritten Jahr. Das Zertifikat und das individuelle ENplus-Zertifizierungszeichen sowie Materialien für das Marketing werden dem Antragsteller übermittelt. Weitere Informationen zur Zeichennutzung Im ersten Jahr der Zertifizierung muss der Qualitätsbeauftragte des zertifizierten Unternehmens an einer kostenpflichtigen DEPI-Schulungsveranstaltung teilnehmen. Der Unternehmensname und die ENplus-ID-Nummer werden auf der nationalen und internationalen Webseite von ENplus in der Liste zertifizierter Produzenten veröffentlicht.

Das sind die Anforderungen & Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Um die ENplus-Zertifizierung zu erhalten, müssen die technischen Einrichtungen und Betriebsabläufe von Pellethändlern verschiedene Anforderungen erfüllen:

  • Sichtkontrolle der eingehenden Rohstoffe und Prüfung der Lieferdokumente
  • Ausschluss von Verunreinigung und Wasseraufnahme bei Rohstoffen und Pellets
  • Geeignete technische Einrichtungen (regelmäßige Überprüfung der Funktion)
  • Regelmäßige Wartung und Reinigung
  • Keine Vermischung von Pellets unterschiedlicher Qualitäten
  • Beim Warenausgang: Regelmäßige Überprüfung der Feinanteilabscheidung, Rückstellprobenahme, Kontrolle der Verladetemperatur (max. 40 Grad Celsius)
  • Interne Qualitätssicherung inkl. Evaluierung der Ergebnisse
  • Beschwerdemanagement
  • Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter

Zertifizierte Produzenten müssen regelmäßige betriebsinterne Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß nachfolgender Tabelle durchführen. Die Testmethoden können in einigen Fällen leicht von den Referenzmethoden der DIN EN ISO 17225-2 abweichen. Alle Testmethoden werden im Rahmen der jährlichen Inspektion durch Vergleichsmessungen verifiziert.

 

 

ParameterOrt der ProbenahmeHäufigkeit
SchüttdichteNach Produktion, vor Lagerungmindestens einmal pro Schicht
WassergehaltNach Produktion, vor Lagerungmindestens einmal pro Schicht
Mechanische FestigkeitNach Produktion, vor Lagerungmindestens einmal pro Schicht
LängeNach Produktion, vor Lagerungmindestens einmal pro Schicht
FeinanteilLetztmöglicher Punkt vor Auslieferungmindestens einmal pro Schicht, nur an Tagen mit Auslieferung

 

Im Falle von begründeten Zweifeln an der Pelletqualität kann die gelistete Inspektionsstelle oder die zuständige Zertifizierungsstelle häufigere oder zusätzliche Tests anordnen (z. B. Bestimmung des Aschegehalts, wenn Rohmaterial mit hohem Aschegehalt genutzt wird).

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Die Analyse einer Rückstellprobe durch ein gelistetes ist die Grundlage für die Entscheidung über qualitätsbezogene Beschwerden von Kunden (Geschäfts- und Endkunden). Zertifizierte Unternehmen müssen bei jeder Beladung eines Lieferfahrzeugs eine Probe von mindestens 500 g nehmen. Bei weniger als drei Beladungen pro Ladestelle an einem Liefertag muss eine Gesamtprobe von mindestens 1,5 kg pro Ladestelle archiviert werden. Rückstellproben müssen während des Beladungsvorgangs genommen und für mindestens neun Monate unter geeigneten Bedingungen archiviert werden.

Sie müssen versiegelt (z. B. unter Verwendung von Beuteln mit selbstverklebendem Verschluss) und mit den folgenden Informationen beschriftet werden:

  • Ort der Probenahme
  • Datum
  • Qualitätsklasse (wenn es sich nicht um Klasse ENplus A1 handelt)
  • Kennzeichen des Transportfahrzeugs oder des Lieferscheins
Inspektionen werden einmal jährlich von unabhängigen Inspektionsstellen durchgeführt. Dabei werden technische Ausrüstung, interne Qualitätssicherung, Lieferdokumentation, Produktkennzeichnung und Beschwerdemanagement geprüft. Das DEPI prüft die Inspektionsberichte. Wenn die Anforderungen von ENplus von dem Unternehmen erfüllt sind, werden der Konformitätsbericht und das Zertifikat erstellt bzw. bestätigt. Das Zertifikat hat eine Laufzeit von drei Jahren.
Auch bei Sackware sind Besonderheiten der Zeichennutzunge zu beachten – auch an das Produktdesign werden einige Anforderungen gestellt.

Entgeltordnung

Die Kosten für die Zertifizierung von Produzenten setzen sich zusammen aus

  • mengenabhängigen Lizenzgebühren gemäß der Entgeltordnung für Pelletproduzenten

  • einer Zertifizierungspauschale für jeden Produktionsstandort

  • und Kosten für die Inspektion, die direkt mit der beauftragten Inspektionsstelle abgerechnet werden

 
Die Lizenzgebühren und die Zertifizierungspauschale werden jährlich vom DEPI in Rechnung gestellt. Die Lizenzgebühren sind für alle produzierten Pellets (lose Ware und Sackware) zu entrichten, die den Qualitätsklassen ENplus A1, ENplus A2 oder ENplus B entsprechen – unabhängig davon, ob die Pellets als zertifizierte Ware verkauft werden.

Ausnahme

Pellets, die an Kraftwerke oder als Einstreu für Tiere verkauft werden, sind von der Lizenzgebühr ausgenommen. Die nicht berücksichtigte Menge bedarf der Zustimmung des DEPI.

Hinweis: Die Gebühren für das erste Jahr der Zertifizierung beruhen auf der vom zertifizierten Produzenten geschätzten Produktionsmenge. In den Folgejahren wird die geschätzte Jahresproduktion mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Gebührensatz in Rechnung gestellt, abzüglich oder zuzüglich eines Ausgleichsbetrags für das Vorjahr. Der Ausgleichsbetrag ergibt sich aus dem Unterschied von geschätzter und tatsächlicher Produktion und dem in dem betreffenden Jahr gültigen Gebührensatz.

Der Weg zum zertifizierten ENplus-Pelletproduzenten besteht aus 4 Schritten. 

Bitte beachten:
Händler, die zertifizierte Pellets als lose Ware anbieten wollen, müssen sich zertifizieren lassen. Händler, die ausschließlich mit Sackware handeln benötigen nur ein Zertifikat, wenn sie ein eigenes Zertifizierungszeichen nutzen wollen, ansonsten wird das Zeichen mit der Identifikationsnummer des Produzenten verwendet. Interessenten laden ENplus-Handbuch, Antragsunterlagen und Entgeltordnung herunter.

Alle genutzten Absackstationen, Lager und Fahrzeuge zur Lieferung loser Ware an Kunden werden in die jeweilige Lager- und Fahrzeugliste eingefügt. 

Mehr dazu:

Der ausgefüllte & unterschriebene Antrag wird mit allen geforderten Anlagen an info@enplus-pellets.de gesendet.

Nach Antragsprüfung setzt sich das DEPI mit dem Antragsteller in Verbindung und sendet einen Zertifizierungsvertrag zu. Ein Termin für die Erstinspektion wird mit dem jeweils verantwortlichen Auditor vereinbart. Dieser führt im Auftrag des DEPI eine Erstinspektion einschließlich aller genutzten Betriebsstätten (Lager, Absackstationen) durch.

Nach dem Abschluss der fachlichen Prüfung der Antragsunterlagen und der Erstinspektion führt das DEPI eine Konformitätsbewertung durch. Die Zertifizierungsentscheidung wird im sogenannten Konformitätsbericht festgehalten.

Das DEPI schließt bei positivem Konformitätsbericht einen Lizenzvertrag mit dem Antragssteller ab. Die Kosten für die im ersten Jahr der Zertifizierung anstehende Vor-Ort-Inspektion sind in der jährlichen Zertifizierungspauschale bereits enthalten. Nach fachlicher Bewilligung des Antrags weist das DEPI dem Antragsteller seine individuelle ENplus-Identifikationsnummer zu, mit der das Zertifizierungs- und Qualitätszeichen bis zum Ablauf der dreijährigen Zertifizierungsperiode genutzt werden kann. Eine Verlängerung erfolgt automatisch bei Erfüllung der Anforderungen der ENplus-Zertifizierung bei der sogenannten Rezertifizierung im dritten Jahr.

Das Zertifikat und das individuelle ENplus-Zertifizierungszeichen sowie Materialien für das Marketing werden dem Antragsteller übermittelt. Weitere Informationen zur Zeichennutzung.

Im ersten Jahr der Zertifizierung muss der Qualitätsbeauftragte des zertifizierten Unternehmens an einer kostenpflichtigen DEPI-Schulungsveranstaltung teilnehmen.

Der Unternehmensname und die ENplus-ID-Nummer werden auf der nationalen und internationalen Webseite von ENplus in der Liste zertifizierter Händler veröffentlicht.

 

Das sind die Anforderungen & Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Um die ENplus-Zertifizierung zu erhalten, müssen die technischen Einrichtungen und Betriebsabläufe von Pellethändlern verschiedene Anforderungen erfüllen:

  • Beim Wareneingang: Kontrolle des Fahrzeugs auf Verschmutzungen
  • Ausschluss von Verunreinigung und Wasseraufnahme bei Rohstoffen und Pellets

  • Geeignete technische Einrichtungen (regelmäßige Überprüfung der Funktion)
  • Regelmäßige Wartung und Reinigung
  • Keine Vermischung von Pellets unterschiedlicher Qualitäten
  • Beim Warenausgang: Regelmäßige Überprüfung der Feinanteilabscheidung, Rückstellprobenahme, Kontrolle der Verladetemperatur (max. 40 Grad Celsius)
  • Interne Qualitätssicherung inkl. Evaluierung der Ergebnisse
  • Beschwerdemanagement
  • Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter

Zertifizierte Händler müssen ein System zur Eigenüberwachung der Pelletqualität in Lagern und Absackanlagen etablieren. Die Testmethoden können von den Referenzmethoden der DIN EN ISO 17225-2 abweichen. Alle Testmethoden müssen im Rahmen der jährlichen Inspektion durch Vergleichsmessungen verifiziert werden. Die Kontrollen sollen gemäß einem Überwachungsplan durchgeführt werden. Die Durchführung und die Ergebnisse müssen dokumentiert werden. Folgende Kontrollen müssen mindestens einmal pro Woche durchgeführt werden:

  • Sichtkontrolle der gelagerten Pellets

  • Kontrolle der Anlage zur Abscheidung des Feinanteils

  • Messung des Feinanteils bei der Verladung zur Kontrolle der Abscheideanlage

Absackanlagen müssen mindestens einmal pro Tag kontrolliert werden. Neben den oben genannten Kontrollen müssen die in der Tabelle aufgeführten Tests durchgeführt werden.

 

Parameter

Ort der Probenahme

Häufigkeit

Mechanische Festigkeit

Letztmöglicher Punkt nach Abscheidung des Feinanteils und vor der Absackung

Mindestens einmal pro Tag

Feinanteil

Letztmöglicher Punkt nach Abscheidung des Feinanteils und vor der Absackung

Mindestens einmal pro Tag

Die Analysen müssen mit den vom Auditor anerkannten Methoden durchgeführt werden. Im Falle von begründeten Zweifeln an der Pelletqualität kann die zuständige Zertifizierungsstelle häufigere oder zusätzliche Analysen anordnen.

Eine weitere Maßnahme zur Qualitätssicherung sind die Rückstellproben. Die Analyse einer Rückstellprobe durch ein gelistetes Prüflabor ist die Grundlage für die Entscheidung über qualitätsbezogene Beschwerden von Kunden. Zertifizierte Unternehmen müssen bei jeder Beladung eines Lieferfahrzeugs eine Pelletprobe von mindestens 1,5 Kilogramm nehmen.

Rückstellproben müssen während des Beladungsvorgangs genommen werden, vorzugsweise aus dem fallenden Gut. Die Proben müssen für mindestens neun Monate unter geeigneten Bedingungen archiviert werden. Sie müssen versiegelt (z. B. unter Verwendung von Beuteln mit selbstverklebendem Verschluss) und mit den folgenden Informationen beschriftet werden:

  • Ort der Probenahme
  • Datum
  • Qualitätsklasse (wenn es sich nicht um Klasse ENplus A1 handelt)
  • Kennzeichen des Transportfahrzeugs oder des Lieferscheins

Beim Handel mit Sackware müssen keine Rückstellproben archiviert werden.

Die Erstinspektion wird vor Erteilung des Zertifikats vom DEPI durchgeführt. Dabei werden die technische Ausrüstung (Lager und Fahrzeuge – soweit vorhanden), interne Qualitätssicherung, Lieferdokumentation, Produktkennzeichnung und das Beschwerdemanagement geprüft.

Hat der Händler keinen physischen Kontakt zur Ware, weil er z.B. nur mit Sackware ohne eigene Absackstation handelt oder Pellets ohne Lager und Lieferfahrzeuge vertreibt, wird eine Ferninspektion von einem Auditor des DEPI durchgeführt. Das bedeutet, dass ein telefonisches Gespräch mit eingebundener Dokumentenprüfung stattfindet. Hat der Händler eine eigene Absackstation, muss diese jährlich bei einer Vor-Ort-Inspektion geprüft und eine Probe zur Bestimmung des Feinanteils genommen werden.

Das DEPI prüft den Inspektionsbericht. Wenn die Anforderungen von ENplus von dem Unternehmen erfüllt sind, wird der Konformitätsbericht und das Zertifikat erstellt bzw. bestätigt. Das Zertifikat hat eine Laufzeit von drei Jahren.

Jeder zertifizierte Händler erhält ein individuelles Zertifizierungszeichen.

Händler, die nicht gemäß ENplus zertifiziert sind, dürfen das Zertifizierungszeichen nicht verwenden. Jeder Händler in der Bereitstellungskette mit physischem Kontakt zur Ware, oder wer einen Dienstleistungsanbieter mit der Handhabung der Pellets beauftragt, muss gemäß den Anforderungen von ENplus zertifiziert sein.

Händler, die keinen physischen Kontakt zur Ware haben und/oder Sackware ohne eigenes Zertifizierungszeichen vertreiben, müssen nicht zertifiziert sein. Händler, die lose Ware ohne physischen Kontakt an Endkunden vertreiben, benötigen einen Unterlizenzvertrag. Das Vertragsformular kann beim DEPI angefragt werden.

Der Handel mit ENplus-gekennzeichneter Sackware ist ohne Zertifizierung zulässig. Die ENplus-Identifikationsnummer des Pelletproduzenten muss auf dem Pelletsack im Qualitätszeichen aufgeführt werden.

Auch bei Sackware sind Besonderheiten der Zeichennutzunge zu beachten – auch an das Produktdesign werden einige Anforderungen gestellt.

Details zur Zeichennutzung auf Sackware

Entgeltordnung

Die Kosten für die Zertifizierung von Händlern setzen sich zusammen aus

  • mengenabhängigen Lizenzgebühren gemäß der Entgeltordnung für Pellethändler sowie

  • einer Zertifizierungspauschale, die die Kosten für Inspektionen und die Konformitätsbewertung deckt.

 
Die Lizenzgebühren sind für alle verkauften Pellets zu entrichten, die den Qualitätsklassen ENplus A1, ENplus A2 oder ENplus B entsprechen, unabhängig davon, ob die Pellets als zertifizierte Ware verkauft werden.

Ausnahmen

  • Für Sackware werden Lizenzgebühren nur erhoben, wenn die Ware mit der ENplus-ID des Händlers gekennzeichnet ist.

  • Pellets, die an Kraftwerke oder als Einstreu für Tiere verkauft werden, sind von der Lizenzgebühr ausgenommen. Die nicht berücksichtigte Menge bedarf der Zustimmung des DEPI.

Hinweis: Die Kosten für die im ersten Jahr der Zertifizierung anstehende Vor-Ort-Inspektion sind in der jährlichen Zertifizierungspauschale bereits enthalten. Die Gebühren für das erste Jahr der Zertifizierung beruhen auf der vom zertifizierten Händler geschätzten Verkaufsmenge für das laufende Jahr ab dem Datum der Zertifizierung. In den Folgejahren wird die geschätzte jährliche Verkaufsmenge mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Gebührensatz in Rechnung gestellt, abzüglich oder zuzüglich eines Ausgleichsbetrags für das Vorjahr. Der Ausgleichsbetrag ergibt sich aus dem Unterschied von geschätzter und tatsächlicher Verkaufsmenge und dem in dem betreffenden Jahr gültigen Gebührensatz.

Auf der Hompage von ENplus-Pellets finden Sie zertifizierte ENplus-Pellethändler und zertifizierte ENplus-Pelletproduzenten. Klicken Sie dazu HIER.
Die Homepage gehört dem Deutschen Pelletinstitut 

Was sind ENplus-zertifizierte Pellets?

Das Zertifizierungssystem ENplus wurde 2010 vom Deutschen Pelletinstitut (DEPI), einer 100-prozentigen Tochter des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbandes (DEPV) für Holzpellets entwickelt und gemeinsam mit dem Deutschen Biomasseforschungszentrum Leipzig (DBFZ) und unter Einbeziehung von proPellets Austria umgesetzt.
ENplus-zertifizierte Pellets sind ein moderner erneuerbarer Energieträger mit genau definierten Eigenschaften, die ein komfortables und effizientes Heizen ermöglichen. Zur Sicherung einer hohen Brennstoffqualität bis in den Lagerraum überwacht die ENplus-Zertifizierung die gesamte Bereitstellungskette von der Herstellung über den Handel bis zur Anlieferung.

Der Weg der Zertifizierung von der Produktion über den Handel zur Anlieferung beim Verbraucher