Welchen Zweck hat die Bundesförderung effiziente Gebäude - kurz BEG?
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA
Wie hoch kann die BEG maximal sein?
Wie hoch Ihre Fördersumme ist, hängt auch von den förderfähigen Kosten ab. Für den Heizungstausch in einem Einfamilienhaus betragen diese maximal 30.000 Euro. So können Sie bis zu 23.500 Euro Förderung für Ihre neue Heizung bekommen. Die Förderung kann nur zugesagt werden, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind.
Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau – „Zur Übersicht der Konditionen“
Module der neuen Pelet-Förderung 2024 - dargestellt vom Deutschen Pelletinstitut zusammen mit dem Bundesverband Wärmepumpe
Quelle: DEPI (Deutsches Pelletinstitit)
Fragen und Antworten rund um die neue BEG
- Was ist die BEG?
- Wer wird gefördert?
- Welche Voraussetzungen gibt es für die BEG Wohngebäude?
- Daten und Fakten zum Klimageschwindigkeits-Bonus (KB)
- Daten und Fakten zum Einkommens-Bonus (KB)
- Daten und Fakten zum Emissionsminderungs-Zuschlag (EMZ)
- Förderfähige Kosten
- Hydraulischer Abgleich
- Energieeffizienz-Experte (EEE)
Was ist die BEG?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Alle drei Förderrichtlinien gelten bis zum 31. Dezember 2030. Dennoch ist klar, dass die Förderung auf eine längere Perspektive ausgelegt ist. Änderungen sind aber ständig möglich und im Detail auch wahrscheinlich
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle Investoren, z. B.:
- Hauseigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Contractoren
- Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen
- Kommunen von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
Welche Voraussetzungen gibt es für die BEG Wohngebäude?
- ein Pufferspeicher-Volumen von mindestens 30 Litern je kW Nennwärmeleistung. Es gibt keine Vorgabe zur Anzahl der Pufferspeicher und zum Aufstellort – Die Vorgaben zum Pufferspeicher beziehen sich nur auf das Pufferspeichervolumen
- ein Wärmemengenzähler zur Erfassung der erzeugten Wärme
- Anpassung der Heizkurve
- Optimierung des Heizungsverteilsystems
Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt bei Einzelmaßnahmen 2.000 € brutto.
Es muss ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B durchgeführt werden. Das vereinfachte Schätzverfahren A ist nicht zulässig.
Hier gibt die Liste der förderfähigen automatisch beschickten Biomasseanlagen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) Zuschuss“
Pellet- und Hackschnitzelanlagen müssen mit einer Leistungs- und Feuerungsregelung, sowie einer automatischen Zündung ausgestattet sein.
Der „jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad“ ƞ s (= Eta s) gemäß Öko-Design-Richtlinie förderfähiger Biomasseanlagen muss ab 2023 mindestens 81 % erreichen.
Daten und Fakten zum Klimageschwindigkeits-Bonus (KB) - 20%
Den Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % erhalten Sie, wenn Sie Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung durch eine klimafreundliche Heizung ersetzen. Ab 1. Januar 2029 reduziert sich der Bonus kontinuierlich.
- Holzheizungsanlagen müssen entweder mit einer bestehenden oder neuen Solarthermieanlage, Photovoltaikanlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder mit einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden.
- NEU: Nur PV zur elektr. Warmwasseraufbereitung als Erfüllungsoption (Heizstab, Durchlauferhitzer)
- auch Wärmepumpen auf Basis von Raumluft sind möglich
Für den Erhalt des Klimageschwindigkeits-Bonus sind zum Nachweis der Selbstnutzung vorzulegen:
– Meldebescheinigung / Meldebestätigung
– GrundbuchauszugBegrenzung auf Wohngebäude – also nicht mehr bei Nichtwohngebäude
Begrenzung auf selbstnutzende Eigentümer, also
– nicht mehr für vermietete Wohnungen
– keine unentgeltliche Überlassung (auch an eigene Kinder oder Eltern, auch nicht bei Einliegerwohnungen)- nicht bei Nießbrauch von Wohnungen
Daten und Fakten zum Einkommens-Bonus (KB) - 30%
Voraussetzungen:
- selbstnutzende Wohneigentümer
(durch Grundbuchauszug und Meldebescheinigung nachzuweisen) - zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 €
- Einkommenssteuerbescheide für Jahr 2 und 3 vor der Antragstellung
(2024 also für 2021 und 2022)
Daten und Fakten zum Emissionsminderungs-Zuschlag (EMZ) - 2.500 €
- pauschal 2.500 Euro bei Einhaltung Staub von 2,5 mg/m3, denn generell sind zur Förderung bis zu 20 mg/m3 erlaubt!
- keine Kappung durch Höchstfördersatz
- Pauschaler Abzug von den förderfähigen Kosten: Die förderfähigen Kosten werden dann im Gegenzug pauschal, also unabhängig von den tatsächlichen Kosten, um 2.500 Euro reduziert.
Das sind Förderfähige Kostem
Seit 2024 sind auch die Höchstbeträge der förderfähigen Kosten bei Einzelmaßnahmen für Anlagen der Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) anders gestaltet und in vielen Fällen niedriger als bei den anderen Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizungstechnik), Heizungsoptimierung).
Die förderfähigen Kosten umfassen alle notwendigen Maßnahmen für die Vorbereitung und Umsetzung des Heizungseinbaus und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz der gesamten Heizungsanlage. Dazu gehören folgende Anlagenkosten und Kosten für Umfeldmaßnahmen (jeweils inkl. Installation und Inbetriebnahme):
-> Förderfähige Kosten beziehen sich auf Bruttokosten
-> Rabatte reduzieren förderfähige Kosten und damit auch die Förderung
- Wärmeerzeuger
- Brennstoffaustragung
- Wärmespeicher
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Einrichtung eines Lagers und eines Heiz- und Technikraums
- Anpassung des Abgassystems
- Anpassung der Wärmeverteilung (z.B. Einbau von Flächenheizungen und Niedertemperaturheizkörpern) und der Warmwasserbereitung
- Demontagearbeiten
- Beratung, Planung und Baubegleitung
Technische Lüftungslösungen für Pelletlager sind bei der Errichtung einer neuen Holzheizungsanlage mit dem Lager förderfähig.
Was ist der hydraulische Abgleich A oder B
Grundsätzlich unterscheidet man beim hydraulischen Abgleich zwischen zwei Verfahrensarten:
-> Der hydraulische Abgleich nach Verfahren A stellt ein einfaches Schätzverfahren dar
-> Verfahren B ist das genauere Verfahren, bei dem die raumweise Heizlast berechnet werden muss.
Was ist ein Energieeffizienz-Experte?
Die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes ist ein bundesweites Verzeichnis nachweislich qualifizierter Fachkräfte für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Die rund 14.000 gelisteten Expertinnen und Experten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet und sind in Energieberatung, Architektur, Ingenieurwesen sowie Handwerk tätig. Sie decken mit ihrem Fachwissen die gesamte Gebäudebandbreite ab – von Privathäusern über kommunale und gewerbliche Gebäude bis hin zu Baudenkmälern. Entsprechend ihrer nachgewiesenen Qualifikation sind die Expertinnen und Experten für die jeweiligen Förderprogramme des Bundes antragsberechtigt.
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