Neue Förderbedingungen ab Januar 2023
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Im Rahmen der Novellierung der BEG wurden weitere Änderungen an den Förderungen für Pellettheizungen im BEG ab dem 01. Januar 2023 vorgenommen. In den meisten Fällen werden Pelletheizungen trotzdem noch mi 20 Prozent der Investitionskosten gefördert, wenn auch eine Solarthermie-Anlage integriert wird.