Brandschutzanforderungen an einen Pelletlagerraum
Bei der Planung von Lagerräumen für Holzpellets existieren zwingende Brandschutzanforderungen Die Brandschutzanforderungen werden in jedem Bundesland durch eine Landesfeuerungsverordnung (L-FeuVo) festgelegt, die sich wiederum an der deutschen Musterfeuerungsverordnung (M-FeuVo) orientieren. Dadurch sind die Anforderungen an den Brandschutz Ländersache. Baden-Württemberg und Rheinlandpfalz erlauben anstelle der in der M-FeuVo festgelegten Obergrenze von 6,5 t auch die Lagerung …
Brandschutzanforderungen an einen Pelletlagerraum Weiterlesen »