Höhere Schornsteine bei Neubauten ab 2022 Pflicht
Zustimmung für die Änderung der 1. BImSchV durch den Bundesrat am 17.9.2021
Die 1. BimSchV ist eine Verordnung über kleine und mittlere Feuerungen, die auch Vorgaben zur Errichtung von Schornsteinen beinhaltet. Bestehende und auszutauschende Feuerungsanlagen sind davon nicht betroffen! Auch beim Austausch von einer Ölheizung in eine Pelletheizung gelten diese neuen Vorgaben nicht!
Ziel ist es, die Luftqualität, insbesondere in Wohngebieten, zu verbessern.
Neu errichtete Pelletheizungen, Kachelöfen oder Kamine müssen künftig einen Schornstein haben, dessen Austrittsöffnung so weit über das Dach hinausragt, dass Abgase von der natürlichen Luftströmung fortgetragen werden können. Der Bundesrat hat der Änderung der 1. BImSchV am 17.9.2021 zugestimmt. Bestehende Anlagen sind von der Neuregelung ausgenommen.
Wie ermittle ich die richtige Schornsteinhöhe?
Berechnung der Schornsteinhöhe nach den Vorgaben der VDI-Richtlinie 3781 (Blatt 4):
Es gibt Institutionen und Fachfirmen, die für Sie eine Berechnung durchführen.
Sie müssen dabei allerdings mit Kosten rechnen. Lassen Sie sich deshalb vorab ein Angebot erstellen.
Wie hoch muss ein neuer Schornstein mindestens sein?
Grundsätzlich is die Höhe des Schornsteins von der Entfernung und von der Leistung der Anlage abhängig.
- Der Schornstein muss firstnah sein
- Der Schornstein soll den First um mindestens 40 cm überragen
- Bei Anlagen bis 50 kW müssen die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen in einem Umkreis von 15 m um mindestens 1 m überragen
- Bei größeren Amlagen vergrößern sich die Werte entsprechend
- Wird von diesen Vorgaben abgewichen, so soll die Austrittsöffnung so weit über das Dach hinuasragen, dass Abgase von der natürlichen Luftströmuing davongetragen werden.