ENplus-zertifizierte Pellethändler in Deutschland
Am 03.02.2022 veröffentlichten der DEPV (Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V.) zusammen mit dem DEPI (Deutsches Pelletinstitut) die Karte der zertifizierten Pellethändler.
Zertifizierte Pellethändler in Deutschland – Quelle: Deutscher Energieholz- und Pellet Verband e.V. DEPV), Stand Februar 2022
Allgemeine Anforderungen
Voraussetzung für den Erhalt der ENplus-Zertifizierung, sind diese Anforderungen an die technischen Einrichtungen und Betriebsabläufe von Pellethändlern:
- Kontrolle des Fahrzeugs beim Wareneingang auf Verschmutzungen
- Regelmäßige Überprüfung der Funktion von technischen Einrichtungen
- Regelmäßige Wartung und Reinigung
- Ausschluss von Verunreinigung und Wasseraufnahme bei der Verladung und Lagerung von Holzpellets
- Pellets unterschiedlicher Qualitäten dürfen nicht gemischt werden
- Absieben des Feinanteils im letzten Lager vor der Auslieferung
- Regelmäßige Überprüfung der Feinanteilabscheidung beim Warenausgang. Ebenso Rückstellprobenahme und Kontrolle der Verladetemperatur (max. 40 Grad Celsius)
- Interne Qualitätssicherung inkl. Dokumentation und Evaluierung der Ergebnisse
- Beschwerdemanagement
- Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter
Quelle: Deutsches Pelletinstitut
Qualitätssicherung
Zertifizierte Händler brauchen ein System zur Eigenüberwachung der Pelletqualität. Alle Testmethoden werden im Rahmen der jährlichen Inspektion durch Vergleichsmessungen überprüft. Die Kontrollen erfolgen nach einem Überwachungsplan. Die Durchführung und die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.
Diese Kontrollen sind mindestens einmal pro Woche notwendig:
- Sichtkontrolle der gelagerten Pellets
- Kontrolle der Anlage zur Abscheidung des Feinanteils
- Messung des Feinanteils bei der Verladung
Absackanlagen müssen mindestens einmal pro Tag kontrolliert werden.
Rückstellproben
Eine wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung sind die Rückstellproben. Nur so sind Beschwerden von Kunden wegen der Pelletqualität nachweisbar zu überprüfen. Bei jeder Beladung eines Lieferfahrzeugs ist während des Beladungsvorgangs eine Pelletprobe von mindestens 500 g zu entnehmen.
Die Proben müssen für mindestens neun Monate unter geeigneten Bedingungen archiviert werden. Sie müssen versiegelt (z. B. unter Verwendung von Beuteln mit selbstverklebendem Verschluss) und mit den folgenden Informationen beschriftet werden:
- Ort der Probenahme
- Kontrolle der Anlage zur Abscheidung des Feinanteils
- Qualitätsklasse
- Kennzeichen des Transportfahrzeugs oder des Lieferscheins
Inspektionen
Zeichennutzung
Quelle: Deutsches Pelletinstitut